Blaue Karte EU für Deutschland
Ihr Weg zur qualifizierten Beschäftigung in Deutschland
Voraussetzungen für die Blaue Karte EU
Sie verfügen über einen deutschen oder einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist. Haben Sie keinen klassischen Hochschulabschluss? Dann müssen Sie eine tertiären Qualifikation mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren nachweisen.
Für konkrete Jobangebote in Deutschland gilt:
- Die Beschäftigungsdauer muss mindestens sechs Monate betragen.
- Die Arbeitsstelle muss Ihrer Qualifikation (Hochschulabschluss) angemessen sein.
- Ist eine Berufsausübungserlaubnis (bei den reglementierten Berufen) erforderlich, muss diese bei der Visumantragstellung vorliegen oder zugesagt sein.
- Mit der Arbeitsstelle in Deutschland erreichen Sie ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 48.300 Euro.
Bei Beschäftigungen in Mangelberufen können Sie die Blaue Karte EU auch mit einem geringeren Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 43.759,80 Euro erzielen, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) Ihrer Beschäftigung zugestimmt hat. Eine detaillierte Übersicht der Mangelberufe für die Blaue Karte EU finden Sie hier.

Überblick zur Blauen Karte EU
Für Hochqualifizierte
Ideal für Fachkräfte mit anerkanntem Hochschulabschluss
Mindestgehalt
Ab 48.300€ brutto jährlich (2025)
Schnelles Verfahren
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren möglich
Häufig gestellte Fragen

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte nach Deutschland. Es ermöglicht die Einwanderung von Fachkräften mit Berufsausbildung und erweitert die Möglichkeiten für die Blaue Karte EU.
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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ermöglicht eine schnellere Bearbeitung von Visaanträgen. Arbeitgeber können sich als zertifizierter Partner registrieren und so die Bearbeitungszeit deutlich verkürzen.
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