Die Blaue Karte EU / Blue Card EU ist seit dem Jahr 2012 ein Aufenthaltstitel auch für Deutschland. Sie spricht hochqualifizierte ausländische Akademiker an und dient dem Ziel, den Fachkräftemangel abzufedern. Sie verleiht das Recht, in Deutschland zu arbeiten und zu leben. Durch die Einführung der Blauen Karte EU in D wurde der Zuzug von Akademiker Fachkräften erleichtert.
Die Blaue Karte EU, auch bekannt als Blue Card EU, ist ein vereinfachter Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union (EU). Sie ermöglicht eine legale Arbeitsaufnahme in Deutschland und anderen EU-Ländern. Die Blaue Karte EU wird speziell für hochqualifizierte Arbeitskräfte wie Ärzte, IT-Spezialisten, Ingenieure oder MINT-Akademiker aus Nicht-EU-Staaten ausgestellt.
Für die Blaue Karte EU (Blue Card) gilt für Akademiker eine Mindestverdienstgrenze von etwa 45.300 Euro im Jahr. In sogenannten Mangelberufen, wie Ärzte, Mathematiker, Naturwissenschaftler und Ingenieure, liegt die Mindestverdienstgrenze bei mindestens 41.041,80 Euro. Zusätzlich haben ausländische Akademiker die Möglichkeit, ein sechsmonatiges Visum zur Jobsuche zu erhalten, um direkt in Deutschland eine Arbeitsstelle zu finden. Ausländische Studierende, die ihr Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben, können ein Jobsuche-Visum bekommen.
Die Blaue Karte EU wird für die Dauer des Arbeitsvertrags zuzüglich dreier Monate, höchstens aber für vier Jahre, ausgestellt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Verlängerung des Aufenthaltstitels in Deutschland möglich. Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU können nach 27 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachweisen. Wird hingegen das Sprachniveau B1 erreicht und nachgewiesen, kann die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erteilt werden.
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Die EU-Richtlinie zur Blauen Karte EU / Blue Card wird in Deutschland wir ab dem 01.08.2012 durch das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt. Es wurde insbesondere das Aufenthaltsgesetz modifiziert. Die Gesetzesvorschrift ist (§ 18g AufenthG) Aufenthaltsgesetz.
Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), das seit November 2023 in drei Phasen reformiert wurde, wird der Zugang für ausländische Fach- und Arbeitskräfte mit Berufserfahrung sowie die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erleichtert. Eine Neuerung betrifft Personen ohne ein konkretes Arbeitsplatzangebot: die Chancenkarte. Mit dieser können sie für zunächst ein Jahr nach einem Arbeitsplatz in Deutschland suchen.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches im November 2023 reformiert wurde, erweitert den Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland. Fachkräfte mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung sollen künftig leichter nach Deutschland zu Arbeitszwecken einwandern. Bereits bestehenden Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und teilweise weiter erleichtert.
Immer wieder hört und liest man in Foren oder auf Facebook, dass keinerlei Deutschkenntnisse erforderlich wären. Das stimmt nicht! Sie brauchen Deutschkenntnisse, um in Deutschland arbeiten und leben zu können. Nur im IT-Bereich gibt es, nach genauer Prüfung der Kandidaten, der Arbeitsstelle und der individuellen Situation, Ausnahmen. Deutschkenntnisse sind nicht nur für die Niederlassungserlaubnis notwendig, sondern auch im Alltag und für eine erfolgreiche Integration.
Vorsicht vor sogenannten Blue Card Services für Jobsuchende, die oft einen problemlosen Erhalt der Blue Card oder eines Aufenthaltstitels versprechen. Deutschland ist ein Land mit strikten bürokratischen Abläufen und klaren Regeln. Bei jedem Visumsantrag wird die Anerkennung und Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse individuell für jeden Bewerber geprüft. Daher kann nicht garantiert werden, dass jeder Kandidat oder jede Kandidatin eine Blue Card erhält.
Um die nötigen Informationen zu Voraussetzungen und Anerkennung zu erhalten, nutzen Sie die Info Seiten von langjährigen Portalen und offiziellen Stellen im Internet.